Leerläufe vermeiden
Von spmuenchenstein, 18. Januar 2020
Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht im Bereich des öffentlichen Verkehrs vor, dass der autonome Zugang zu den Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Tram etc.) für Behinderte bis Ende 2023 sichergestellt werden muss. Transportunternehmungen (SBB, BVB, BLT etc.) sind in der Pflicht, Verkehrsmittel mit Niederflureinstiege zu beschaffen oder bestehende Züge oder Trams umzubauen. Um ein ebenerdiges Ein- und Aussteigen zu ermöglichen, müssen andererseits die Kantone und die Gemeinden Tram- und Buskanten entsprechend umbauen resp. erhöhen. Münchenstein ist für die Infrastruktur (Haltestellen) der Buslinie 58 verantwortlich und hat in den letzten Jahren bereits einige Buskanten vorbildlich umgebaut.
Im Budget 2020 ist unter anderem die Investition für den behindertengerecheten Umbau der 58er-Haltestelle beim Bahnhof vorgesehen. Ortskundige wissen, dass sich diese Haltestelle nicht unmittelbar beim Bahnhof (wo die Linie 63 hält) befindet. Die Haltestelle liegt auf der Rampe zur Brücke und ist vom Bahnhof über eine Treppe erschlossen, was für Reisende mit Kinderwagen und für Gehbehinderte nicht ideal ist. Eine Haltestelle umzubauen, welche für die angedachte Benutzergruppe nur umständlich erreichbar ist, macht für mich keinen Sinn. Ich setze mich dafür ein, dass die Busline 58 so rasch als möglich beim Bahnhof am selben Ort, wie der 63 halten kann. Damit profitieren sowohl Fahrgäste als auch die Gemeinde, welche viel Geld sparen kann. Zukunft statt Abbau – SP Liste 2.
Dieter Rehmann
Gemeinderatskandidat SP