Für alle statt für wenige


Ja zum Schutz vor Hass und Hetze

Von spmuenchenstein, 26. Januar 2020

Am 9. Februar stimmen wir darüber ab, ob der Strafartikel gegen Rassendiskriminierung um das Kriterium «sexuelle Orientierung» erweitert werden soll. Für mich steht ausser Frage, dass wir als Gesellschaft dieser Änderung zustimmen müssen. Genauso wie nicht zu Hass und Hetze aufgrund von Religion oder Hautfarbe aufgerufen werden darf, so sollen auch homo- und bisexuelle Menschen als Gruppe geschützt werden. Der öffentliche Aufruf, sei es auf Social Media oder sonst in der Öffentlichkeit, zur systematischen Herabsetzung aufgrund der sexuellen Orientierung, zu Hass und Hetze gegen anders sexuelle Menschen soll mit der Gesetzesänderung strafbar werden.
Eine fortschrittliche Gesellschaft steht ein für den Schutz vor Diskriminierung und ermöglicht so gerade auch den jüngeren Generationen, dass sie ohne Angst -egal welche sexuelle Orientierung sie haben- zu ihrer sexuellen Ausrichtung stehen können und mit Respekt und Menschenwürde behandelt werden. Eine kontroverse Debatte am Stammtisch oder im privaten Umfeld wird weiter hin möglich sein, ob Mann oder Frau das gut findet, oder nicht. Aber: Es braucht den Schutz vor Hass, denn Hass ist keine Meinung.
Miriam Locher