Ständig beratende Kommissionen
Von spmuenchenstein, 15. April 2022
Gerne nimmt die SP Münchenstein die Möglichkeit wahr, am öffentlichen Mitwirkungsverfahren zu den ständigen beratenden Kommissionen (Mutation zum Zonenreglement Siedlung) teilzunehmen.
Wir unterstützen den Antrag des Gemeinderates, in Münchenstein eine Planungskommission (PlaKo) einzuführen. Wir begrüssen es sehr, dass der Gemeinderat von sich aus über den von den Grünen eingebrachten Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz hinausgeht und die Aufgaben der PlaKo breiter fasst. Die Aufgaben, Zuständigkeiten, Zusammensetzung und Kompetenzen der im Zonenreglement Siedlung genannten Kommissionen erscheinen uns grundsätzlich zweckmässig.
Unsere Anregungen:
• Aufgaben und Zuständigkeiten Freiraum- und Naturschutzkommission: Als erste Aufgabe sollte, in Analogie zur Planungskommission, ergänzt werden: «Erkennnen und Formulieren von neuen Aufgaben in den Bereichen Natur bzw. Naturschutz und Freiräume innerhalb des Gemeindegebietes». Und als zweiter Punkt: «Regelmässige Überprüfung des Stands der Umsetzung der dauernden Unterhaltsarbeiten und von neuen Massnahmen».
• Zusammensetzung Verkehrsausschuss: Die Formulierung «… zwei externe Fachperson aus dem Bereich Verkehrsplanung» sollte ergänzt werden mit: «… davon eine mit Schwerpunkt Fuss- und Veloverkehr, Verkehrsberuhigung».
• Aufgaben und Zuständigkeiten Planungskommission: Bei Arealentwicklungen kommen in der Regel qualitätssichernde Verfahren zur Anwendung (Wettbewerbe, Studienaufträge, freie Verfahren). Die Mitglieder der Planungskommission sollten in geeigneter Form in diese Verfahren eingebunden werden (z. B. durch die Einsitznahme in eine Jury). Die Formulierungen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten sollten entsprechend angepasst werden.
• Zusammensetzung Planungskommission: Wir erachten es als nicht zielführend, dass bei der Planungskommission drei Leitungspersonen der Verwaltung (Leiter/in Finanzen und Steuern, Leiter/in Kind, Jugend, Familie & Bildung und Leiter/in Bereich Raum & Umwelt) explizit als
beratende Mitglieder aufgeführt werden, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Bei einer Änderung der Abteilungsbezeichnungen (so wie per 1. April 2022) müsste das Reglement jeweils geändert werden. 2. Die Flexibilität ist nicht gegeben, allenfalls wäre es ja sinnvoll, wenn der/die Leiter/in Bevölkerungsdienste oder andere Mitarbeitende der Verwaltung bei einem Projekt in die Kommission aufgenommen werden. Wir schlagen diesbezüglich eine flexiblere Formulierung vor, z.B. wie folgt: «Als beratende Mitglieder der Planungskommission können bis zu drei Mitarbeitende der Verwaltung beigezogen werden. Diese nicht ständigen Mitglieder werden je nach Projekt vom Gemeinderat bestimmt».
• Kommissionen Planungsvorhaben generell: Die Mitglieder der verschiedenen Kommissionen sollten zumindest einen Bezug zu Münchenstein haben. Ausserdem sollten bei der personellen Besetzung der Kommissionen neben den fachlichen Kompetenzen auch auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter geachtet werden. Die Formulierungen zu den Zusammensetzungen sollten entsprechend angepasst werden.
• Planungsablauf Gemeinde Münchenstein: Der beschriebene und grafisch dargestellte Ablauf basiert auf einem tradierten Planungsverständnis: Zuerst planen Eigentümer und Gemeindeexperten (Gemeinderat, Bauverwaltung und Planungskommission). Erst wenn die Planung dann bereits weit fortgeschritten und optimiert ist, kommt die Mitwirkung der Öffentlichkeit zum Zuge. Dieses Vorgehen entspricht dem gesetzlichen Minimum und ist nicht mehr zeitgemäss. Partizipative Verfahren sind vorzusehen und mindestens als Möglichkeit in die vorgegebenen Abläufe einzubinden und eine offene Formulierung für Abweichungen und Ergänzungen einzufügen.
Wir bitten den Gemeinderat, unsere Anregungen sorgfältig zu prüfen und in die Vorlage zu Handen der Gemeindeversammlung miteinzubeziehen.
Co-Präsident
Patrick Rickenbach